1. Eröffnung
2. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder gemäß Teilnehmerliste
3. Feststellung und Beschluss der ordnungsmäßigen Einladung zur Mitgliederversammlung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2022 (siehe oben)
7. Ehrungen
8. Berichte
8.1 Vorsitzender
8.2 Kassenwart
8.3 Kassenprüfer
9. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
10. Wahlen
10.1 1. Vorsitzende/r (für ein Jahr)
10.2 2. Vorsitzende/r
10.3 Schriftführer/in
10.4 Jugendwart/in
10.5 Pressewart/in
10.6 zwei Kassenprüfer/innen
11. Bestätigung der von den Sparten gewählten Spartenleiter/innen
12. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
13. Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplanes 2023
14. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
15. Verschiedenes
Anträge (TOP 14) sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen (§15 Abs. 2 der Satzung) bzw. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung (§15 Abs. 3 der Satzung).